Allonge
An einen Wechsel angeklebtes Blatt in dem Fall, wenn die Rückseite des Wechsels bereits völlig beschriftet ist. Die Rückseite wird, sofern vorne alles belegt, für Verlängerungen des Wechsels und deren Beurkundung (Firmenstempel bzw. Amtssiegel) verwendet.
Die Allonge muss fest mit der Haupturkunde verbunden sein!
Lassen Sie sich ggf. von der Verbraucherberatung oder einem Anwalt / Notar beraten. Beratung kann weder dieses Angebot noch allgemein das Internet nicht ausreichend zuverlässig bieten, weshalb hier auch jegliche Haftung für die Richtigkeit der Aussagen ausgeschlossen wird. Dieses Angebot bietet lediglich Hinweise auf zu beachtende Aspekte, die in lexikalischer Form gesammelt werden