Abzahlungsgeschäft



Kauf einer beweglichen Sache, bei dem diese Sache vom Käufer in Raten gezahlt wird.

Der sog. Abzahlungskäufer kann die abgegebene Kauferklärung innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.











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